Schuleinschreibung


Sie können dieses Formular bereits zur Einschreibung mitbringen:

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Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung 01/4000/56 146 0.

Da die Kanzlei nicht immer besetzt ist, bitten wir Sie uns auch per Mail zu kontaktieren (bitte Telefonnummer angeben). Wir rufen Sie dann gerne zurück! direktion.903081@schule.wien.gv.at

 

Allgemeine Informationen:

Kinder, die vor dem 2.9.2025 das 6. Lebensjahr vollenden, sind im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig und müssen von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im November 2024 zum Schulbesuch angemeldet werden. Personen schulpflichtiger Kinder erhalten im Oktober 2024 von der Bildungsdirektion Wien eine Zuschrift. Die Anmeldewoche für Schulneulinge im Schuljahr 2025/26 findet von 11. bis 22. November 2024 statt.

 

Die Schulreifefeststellung / Einschreibung darf nur an einer Schule vorgenommen werden.

Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Einschreibung mit!

 

Für die Einschreibung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Einladung der Bildungsdirektion
  • Meldezettel des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • Adresse des derzeit besuchten Kindergartens
  • e-card (Nachweis der Sozialversicherungsnummer des Kindes)
  • Impfpass des Kindes
  • Arbeitsbestätigung oder Lohnzettel zur Vorlage, falls eine Tagesbetreuung benötigt wird
  • Eventuell: ein das Religionsbekenntnis nachweisendes Dokument (z.B. Taufschein,...)

Aufnahmekriterien:

Bei der Einschreibung werden keine Fixplätze an der Schule vergeben. Die endgültige Schulplatzvergabe erfolgt über die Abt. 6 der Bildungsdirektion.

 

Schulreifefeststellung

Im Rahmen der Schuleinschreibung findet auch eine Schulreifefeststellung Ihres Kindes statt. Diese wird von Lehrerinnen in spielerischer Weise durchgeführt. Es wird festgestellt, ob Ihr Kind schon "schulreif" ist, oder ob es noch etwas Zeit benötigt, um erfolgreich in einer ersten Klasse der Volksschule beginnen zu können. 

 

Sprachstandserhebung

Für manche Kinder (mit anderer Muttersprache als Deutsch) muss seit 2019 auch eine zusätzliche Sprachstandsbestimmung (Sprachscreening) durchgeführt werden. Dieser Termin wird bei Bedarf bei der Einschreibung festgelegt.

 

Untersuchung durch die Schulärztin

Im Rahmen der Schuleinschreibung findet auch eine schulärztliche Untersuchung statt. Für diese Untersuchung muss ebenfalls ein zusätzlicher Termin bei der Einschreibung vereinbart werden.

Bitte bringen Sie zur schulärztlichen Untersuchung auch den Impfpass des Ihres Kindes mit!